SWISS21

Bereit für die neue QR-Rechnung mit Swiss21

Der rote und orange Einzahlungsschein wird am 30. Juni 2020 durch das neue Bezahlformat mit dem Namen «QR-Rechnung» abgelöst. Die neue modernisierte Bezahlmöglichkeit bietet diverse Verbesserungen bei der digitalen Verarbeitung. So ermöglicht die QR-Rechnung die Auslösung von Zahlungen bei Finanzinstituten und am Postschalter. Der QR-Code ist mit einem Schweizer Kreuz versehen und enthält nicht nur die Angaben zum Bezahlen der Rechnung, sondern auch weitere Informationen, um die digitale Verarbeitung in der Buchhaltung erleichtern.

Swiss21 21.AbaNinja QR Rechnung

Der rote und orange Einzahlungsschein wird am 30. Juni 2020 durch das neue Bezahlformat mit dem Namen «QR-Rechnung» abgelöst. Die neue modernisierte Bezahlmöglichkeit bietet diverse Verbesserungen bei der digitalen Verarbeitung. So ermöglicht die QR-Rechnung die Auslösung von Zahlungen bei Finanzinstituten und am Postschalter. Der QR-Code ist mit einem Schweizer Kreuz versehen und enthält nicht nur die Angaben zum Bezahlen der Rechnung, sondern auch weitere Informationen, um die digitale Verarbeitung in der Buchhaltung erleichtern.

Welche Neuerungen ergeben sich für den Rechnungssteller?

Neben den Zahlungsinformationen können weitere Daten wie beispielsweise die Rechnungsnummer des Rechnungsempfängers oder die Mehrwertsteuernummer enthalten sein. Diese zusätzlichen Informationen ermöglichen eine automatische Abstimmung mit der Buchhaltung. Der sogenannte Swiss QR-Code bietet zudem eine interessante Möglichkeit für Verbände und Vereine zur Spendensammlung, indem der Code auf Plakaten und Flyern angebracht wird. Die QR-Rechnung kann mit einem handelsüblichen Drucker erstellt werden, da der Bezahlteil nur schwarz-weiss dargestellt wird.

Welche Änderungen ergeben sich aufgrund der QR-Rechnung für die Rechnungsempfänger?

Die händische Erfassung oder Vervollständigung entfällt. Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind sowohl im Swiss QR-Code enthalten als auch auf der QR-Rechnung aufgedruckt. Die Zahlungsinformationen sind somit auch ohne technische Hilfsmittel lesbar.

Ab wann darf die QR-Rechnung eingesetzt werden?

Die QR-Rechnung darf frühestens ab 1. Juli 2020 eingesetzt werden. Ab diesen Zeitpunkt stellt die QR-Rechnung eine neue Möglichkeit dar, wobei der alte Einzahlungsschein in einer ersten Phase bestehen bleibt. Während dieser Übergangsfrist ist die parallele Nutzung der heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine und der QR-Rechnung möglich.

Was müssen Sie als Swiss21- bzw. 21.AbaNinja-User beachten?

Mit 21.AbaNinja sind Sie für die kommenden Änderungen bestens vorbereitet. Im Hintergrund laufen bereits die Vorarbeiten, damit Sie ab dem 1. Juli 2020 die neue QR-Rechnung erstellen und über den Erkennungsservice importieren können. Mit einem geplanten Release im Frühjahr 2020 werden diese Funktionalitäten automatisch allen Nutzern zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Informationen:

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