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SOZIALVERSICHERUNGEN IN DER LOHNABRECHNUNG

21.ABANINJA

Mehr Genauigkeit, weniger Aufwand – Ihre Sozialversicherungsbeiträge im Griff mit der Lohnbuchhaltungssoftware von Swiss21
Lohn DE
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Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz: Ein komplexes Thema

Die Schweiz hat ein komplexes System von Sozialversicherungsbeiträgen, das verschiedene Versicherungszweige wie AHV/IV, BVG und KTG umfasst.

Die Berechnung und Verwaltung dieser Beiträge erfordert Genauigkeit und Kenntnisse der aktuellen Gesetze und Berechnungssätze. Swiss21 bietet immer aktuelle Daten für einen automatisierten Prozess und stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet und abgeführt werden.

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Funktionsübersicht für Stundenlohnabrechnungen in 21.AbaSalary

Stets aktuelle kantonale AHV/IV Beitragssätze

Unsere Lohnbuchhaltungssoftware sorgt dafür, dass Sie immer die neuesten kantonalen AHV/IV Beitragssätze haben. Das bedeutet, dass Sie sich keine Sorgen um veraltete Tarife machen müssen.

Die Software aktualisiert die Sätze automatisch bei Gesetzesänderungen, sodass Sie sicher sein können, dass Ihre Beitragsberechnungen stets auf dem aktuellen Stand sind und Sie keine unnötigen Fehlberechnungen riskieren.

ahv
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Stets aktuelle kantonale AHV/IV Beitragssätze

Unsere Lohnbuchhaltungssoftware sorgt dafür, dass Sie immer die neuesten kantonalen AHV/IV Beitragssätze haben. Das bedeutet, dass Sie sich keine Sorgen um veraltete Tarife machen müssen.

Die Software aktualisiert die Sätze automatisch bei Gesetzesänderungen, sodass Sie sicher sein können, dass Ihre Beitragsberechnungen stets auf dem aktuellen Stand sind und Sie keine unnötigen Fehlberechnungen riskieren.

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Versicherungsprofile für Mitarbeitertypen

Unsere Software ermöglicht die Erstellung von individuellen Versicherungsprofilen für verschiedene Mitarbeitertypen in Ihrem Unternehmen. Dies bedeutet, dass Sie die unterschiedlichen Versicherungsanforderungen Ihrer Mitarbeiter genau abbilden können.

Ob Vollzeit, Teilzeit oder temporäre Mitarbeiter – jeder erhält die passenden Versicherungsleistungen, ohne dass Sie sich um manuelle Anpassungen kümmern müssen.

Berechnung von UVG, FAK & KTG Beiträgen

Unsere Lohnbuchhaltungssoftware vereinfacht die Berechnung von Unfallversicherungsbeiträgen (UVG), Beiträgen zur Familienausgleichskasse (FAK) und Krankentaggeldversicherungsbeiträgen (KTG). Somit erstellen Sie schnell Ihre Lohnabrechnungen und können diese pünktlich auszahlen.

Sie müssen lediglich die relevanten Informationen Ihrer Verträge eingeben, und die Software führt die Berechnungen automatisch durch. Dies minimiert Fehler und gewährleistet die korrekte Abführung dieser Beiträge.

cloud losung
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Berechnung von UVG, FAK & KTG Beiträgen

Unsere Lohnbuchhaltungssoftware vereinfacht die Berechnung von Unfallversicherungsbeiträgen (UVG), Beiträgen zur Familienausgleichskasse (FAK) und Krankentaggeldversicherungsbeiträgen (KTG). Somit erstellen Sie schnell Ihre Lohnabrechnungen und können diese pünktlich auszahlen.

Sie müssen lediglich die relevanten Informationen Ihrer Verträge eingeben, und die Software führt die Berechnungen automatisch durch. Dies minimiert Fehler und gewährleistet die korrekte Abführung dieser Beiträge.

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Elektronische Lohnmeldungen an Behörden

Unsere Lohnbuchhaltungssoftware ermöglicht die nahtlose Übermittlung von Lohndaten an die relevanten Behörden. Dieser Prozess wird vollständig elektronisch abgewickelt, was nicht nur Zeit spart, sondern auch die Genauigkeit der Meldungen sicherstellt.

Swiss21 unterstützt verschiedene Formate und Standards, die von den Behörden gefordert werden, und sorgt dafür, dass Ihre Lohnmeldungen stets konform sind.

Durch die elektronische Übermittlung wird die manuelle Dateneingabe überflüssig, was das Risiko von Fehlern minimiert und den Arbeitsaufwand erheblich reduziert.

FAQ Sozialversicherungen & Steuern

Häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen gleich hier. Schnell und unkompliziert.

Zur Zeit ist nur die Ausgabe auf Papier möglich. Wir arbeiten an der elektronischen Übermittlung und werden mit zu den ersten Herstellern gehören, die ELM in der Version 5.0 anbieten werden.

Diese Komponenten sind standardmässig im Programm implementiert, gemäss den Vorschriften der Steuerbehörden und Sozialversicherungen. Die Liste „Lohnarten-Basenpflichtigkeit“, die sich in „Auswertungen – Revision“ befindet, ermöglicht es, auf einfache Weise herauszufinden, welche Komponenten beitragspflichtig sind und welche nicht. Sie kann im PDF-Format oder als Excel-Dokument geöffnet werden.

In 21.AbaSalary finden Sie eine Liste aller in der Anwendung verfügbaren Lohnarten. Dort ist ersichtlich, bei welcher Lohnart Beiträge an die AHV/IV/EO, ALV, UVG, Quellensteuer, usw. entrichtet werden müssen.

Einige Erklärungen zum Dokument:
Diese Liste zeigt Lohnarten und Hilfslohnarten. Einige davon werden sich in Ihren Lohndaten wiederfinden, je nach den Einstellungen im Hintergrund. 
Jede Lohnart hat ihre eigene Nummer, die in der Spalte „LA-Nr.“ angezeigt wird. In der Tabelle werden diese mit 100% oder 0% aufgeführt. 100% bedeutet, dass sie dem entsprechenden Sozialbeitrag unterliegt, 0% bedeutet, dass sie keinen Einfluss hat.

Alle nationalen Berechnungsgrössen werden automatisch programmseitig aktualisiert. Beitragssätze für die individuellen Unfall- oder Krankentaggeldversicherungen können jederzeit im Versicherungsstamm angepasst werden.

AbaSalary verwendet standardmässig die kantonalen FAK-Beitragssätze. Je nach Ausgleichskasse können allerdings abweichende Prozentsätze zur Anwendung kommen. Im Versicherungsstamm lässt sich daher auch ein individueller Prozentsatz erfassen.

Die von den Versicherungen geleisteten Taggelder können entweder mit dem Lohn verrechnet oder direkt ausbezahlt werden. Es bestehen Lohnarten für die üblichen Taggeld-Entschädigungen.

AbaSalary verwendet zur automatischen QST-Berechnung die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung publizierten Tarife.