SWISS21

Das wichtigste zur Quellensteuer in der Schweiz

Auf Bundesebene hat die Schweizerische Eidgenossenschaft ihre eigenen Steuervorschriften, die für das gesamte Gebiet der Schweiz und somit für alle Kantone gelten. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge ist in dieser Situation besonders wichtig.

 Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer, die am Ort des Verkaufs erhoben wird und rückerstattet werden kann. Die schweizerische Verrechnungssteuer wird von Gesetzes wegen mit einem Satz von 35% besteuert. Empfänger von quellenbesteuerten Einkünften, die außerhalb der Schweiz ansässig sind, können eine Rückerstattung beantragen oder bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zur Anrechnung der Steuer nutzen.

warum die quellensteuer erhoben

Warum wird die Quellensteuer erhoben?

Der Staat hat verschiedene Aufgaben, die in der Verfassung und in der Gesetzgebung festgehalten sind. Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen zahlen Steuern an den Staat, um diesen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. In der Verfassung und den Gesetzen werden diese Abgaben als Steuern bezeichnet.

 Die Steuer soll Anreize für inländische Steuerpflichtige schaffen, ihre Kapitalerträge zu melden. Die Quellensteuer ist eine endgültige Steuerbelastung für nicht ansässige Steuerpflichtige. Nur ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitz des Einkommensempfängers kann zu einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattung führen.

Wie wird die Quellensteuer erhoben?

Zins- und Dividendenerträge aus Schweizer Quellen, Gewinne aus Schweizer Lotterien und bestimmte Versicherungsleistungen unterliegen der schweizerischen Verrechnungssteuer. Die Quellensteuer wird vom Bruttoeinkommen berechnet und vom Schuldner der steuerbaren Leistung (z.B. Arbeitgeber, Versicherung, Veranstalter, Pensionskasse) sofort vom Bruttoeinkommen abgezogen und an das zuständige Steueramt überwiesen.

Das gesamte Bruttoeinkommen aus allen Beschäftigungen, einschließlich der Nebeneinkünfte (z. B. Leistungen aus der Invaliditäts- oder Unfallversicherung usw.), muss in die Berechnung zur Ermittlung der Quellensteuer einbezogen werden. In Fällen, in denen Teilzeitbeschäftigte mehrere Jobs haben oder eine Lohnzulage erhalten, muss das Einkommen, das zur Berechnung des Satzes herangezogen wird, hochgerechnet werden.

Wer bezahlt die Quellensteuer?

Ausländische Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, müssen Quellensteuer zahlen, es sei denn, sie haben eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C). Dies können Personen sein, die eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder eine Kurzaufenthaltsbewilligung haben und in der Schweiz steuerlich ansässig sind (Ausweis L). In diesem Fall wird die Quellensteuer vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an die Steuerbehörden abgeführt.

 Personen, die aus steuerlichen Gründen keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber kurzzeitig oder dauerhaft hier arbeiten, müssen ebenfalls Quellensteuer bezahlen (z.B. Grenzgänger oder internationale Wochenaufenthalter).

Mit Swiss21 gehören administrative Aufgaben der Vergangenheit an.

Erledigen Sie Angebote, Rechnungen, Spesenabrechnungen und Zahlungen mit wenigen Klicks.

Vergleich Kantone Tabelle

Die Quellensteuer ist in der Schweiz nicht einheitlich, sondern unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Zudem gibt es je nach Situation des Arbeitnehmers unterschiedliche Abgaben. Der für eine Person geltende Satz richtet sich nach ihrem Zivilstand, danach, ob ihr Partner oder ihre Partnerin arbeitet oder nicht, nach der Anzahl der Kinder und nach ihrer Religion. Im Folgenden sind die gängigsten Tarifgruppen aufgeführt:

  • Tarif A: Alleinstehende, Geschiedene, Getrennte oder Verwitwete
  • Tarif B: Ehepaare mit einem Einkommen (mit oder ohne Kinder)
  • Tarif C: Ehepaare mit zwei Einkünften (mit oder ohne Kinder)
  • Tarif D: Nebenerwerbsempfänger

Da die Steuergesetze der einzelnen Kantone unterschiedlich sind, muss der Vergleich subjektiv vorgenommen werden. Als Faustregel gilt: Ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit Wohnsitz im Kanton und in der Stadt Jura, ohne Kinder, ohne Konfession und mit einem Bruttolohneinkommen von 150’000 Franken würde MEHR Einkommenssteuern zahlen als ein verheirateter Steuerpflichtiger mit Wohnsitz im gleichen Kanton und in der Stadt Jura, mit zwei Kindern, ohne Konfession und einem Bruttolohneinkommen von ebenfalls 150’000 Franken.

Was passiert mit meinen Abzügen?

Der Quellensteuerabzug umfasst die Staats- und Gemeindesteuern, die direkte Bundessteuer und die Kirchensteuern. Mit diesem Abzug werden die verschiedenen Aufgaben des Staates erledigt.

Kann ich rückwirkend oder ergänzend eine normale Steuererklärung ausfüllen?

Das Quellensteuersystem unterscheidet sich vom regulären Steuersystem, dem Schweizer Bürger und ausländische Arbeitnehmer mit einer C-Bewilligung unterliegen: Sie erhalten ihren Lohn von ihrem Arbeitgeber, nachdem ihr Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen wurde, und sie zahlen die Steuer monatlich oder vierteljährlich vorläufig an die Steuerbehörden.

Diese Gruppe (die dem regulären Steuersystem unterliegt) ist verpflichtet, am Ende des Steuerjahres eine Steuererklärung abzugeben, da die endgültige Steuerlast durch die nachträgliche Veranlagung des Finanzamtes bestimmt wird. Personen, die der Quellensteuer unterliegen, sind hingegen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Ausnahme

Liegt der Bruttojahreslohn über 120’000 Franken, muss der Arbeitnehmer am Ende des Steuerjahres die Quellensteuer bezahlen und eine ordentliche Steuererklärung abgeben.

Rechte der quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer

Rechte der quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer

Als quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer (die abgezogene Quellensteuer wird auf den Lohnabrechnungen und dem Lohnausweis bescheinigt):

  • Wenn Sie mit dem Quellensteuerabzug Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden sind (Fehler bei der Ermittlung des steuerbaren/satzbestimmenden Bruttoeinkommens oder bei der Anwendung des Tarifs) oder wenn der Quellensteuerabzug Ihnen nicht passt, können Sie bis Ende März des Folgejahres eine Verfügung über das Bestehen und den Umfang Ihrer Quellensteuerpflicht beantragen.
  • Sofern Sie nicht von Amtes wegen der nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterstellt sind, können Sie bis Ende März des Folgejahres einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung stellen.
  • Sie haben das Recht, eine Klage einzureichen, wenn Sie mit Urteilen zur Quellensteuer oder späteren ordentlichen Veranlagungen nicht einverstanden sind.

Pflichten der quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer

Als quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer haben Sie die folgenden Pflichten:

  • Sie müssen alle Anstrengungen unternehmen, um eine vollständige und korrekte Erhebung der Quellensteuer zu gewährleisten.
  • Sie müssen den Steuerbehörden mündlich und schriftlich Auskunft erteilen und die entsprechenden Belege vorlegen.
  • Sie müssen dem Schuldner der steuerpflichtigen Leistung (Arbeitgeber) und den Steuerbehörden die für den Einzug der Quellensteuer erforderlichen Auskünfte erteilen. So müssen z.B. Änderungen, die für die Tarifeinstufung entscheidend sind, mitgeteilt werden. z.B.
    • Änderung des Zivilstandes (Heirat, Scheidung, gerichtliche oder tatsächliche Trennung)
    • Geburt von Kindern
    • Änderung der Konfession
    • Aufnahme oder Aufgabe einer weiteren Erwerbstätigkeit
    • Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit durch den anderen Ehegatten oder Partner

Wie hoch ist die Quellensteuer, die Unternehmen zahlen müssen?

Auf Erträge aus Finanzanlagen, wie Zinsen und Dividenden, die an Anleger gezahlt werden, erhebt der Bund eine Quellensteuer. Dividenden unterliegen nach innerstaatlichem Recht einer Quellensteuer von 35 %. Wenn die Kapitalbeteiligung 25 % oder mehr beträgt und bestimmte andere Kriterien erfüllt sind, wird die Quellensteuer auf grenzüberschreitende Dividendenzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz im Rahmen des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU auf 0 % reduziert, wodurch die Schweiz ähnliche Vorteile wie in der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erhält.

Zinsen unterliegen nach inländischem Recht nicht der Quellensteuer. Ausgenommen sind Zinsen auf Schweizer Bankeinlagen, Anleihen und anleiheähnliche Darlehen, die einer eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35 Prozent unterliegen. Zinsen auf durch Schweizer Immobilien gesicherte Forderungen, die an einen Nichtansässigen gezahlt werden, werden an der Quelle besteuert.

Wie hoch ist die Quellensteuer die Unternehmen zahlen mussen 1 1

Wo muss ich als Arbeitgeber die Verrechnungssteuer deklarieren und wer ist dafür zuständig?

Die Abteilung Quellensteuer ist für die Erhebung der Quellensteuern zuständig, die man als Arbeitnehmer schuldet. Die folgenden Quellensteuerarten werden von den Gemeindesteuerämtern eingezogen:

  • Honorare von Verwaltungsräten
  • Honorare als Sportler, Künstler oder Redner für ein kurzfristiges Engagement
  • Renten oder Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule und Säule 3a)
  • Zinszahlungen, die durch eine Liegenschaft oder ein Pfandrecht gesichert sind
Wie hoch ist die Quellensteuer die Unternehmen zahlen mussen 1 1

Wo muss ich als Arbeitgeber die Verrechnungssteuer deklarieren und wer ist dafür zuständig?

Die Abteilung Quellensteuer ist für die Erhebung der Quellensteuern zuständig, die man als Arbeitnehmer schuldet. Die folgenden Quellensteuerarten werden von den Gemeindesteuerämtern eingezogen:

  • Honorare von Verwaltungsräten
  • Honorare als Sportler, Künstler oder Redner für ein kurzfristiges Engagement
  • Renten oder Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule und Säule 3a)
  • Zinszahlungen, die durch eine Liegenschaft oder ein Pfandrecht gesichert sind
Piero Papis
Piero Papis

Piero ist ein Experte für digitales Marketing und E-Commerce. Er ist spezialisiert auf SEO (Organic Search) sowie auf alles, was mit CRM und E-Commerce zu tun hat.

Er ist der digitale Verantwortliche für die Google-Werbung bei Swiss21 sowie für den gesamten Online-Auftritt. Wenn Sie auf diesem Artikel landen, ist das wahrscheinlich Piero zu verdanken!