Der 13. Monatslohn: einfach erklärt – SWISS21

Der 13. Monatslohn: einfach erklärt

Jul 12, 2022

Der 13. Monatslohn: eine Anerkennung für ein langes Arbeitsjahr und für viele Schweizer Geldbeutel das absolute Highlight im Jahr. Doch was bedeutet 13. Monatslohn und wer hat einen Anspruch darauf? Was mache ich, wenn meiner gestrichen wird und ist der 13. Monatslohn eigentlich steuerfrei?

Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um den 13. Monatslohn endlich so gut zu verstehen, wie Ihr angestammtes Arbeitsfeld und die Betriebskantine.

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Was bedeutet 13. Monatslohn?

Der 13. Monatslohn ist eine vom Arbeitgebenden freiwillig gewährte Sondervergütung. Es gibt daher keine grundsätzliche Verpflichtung seitens des Arbeitgebenden einen 13. Monatslohn zu bezahlen und auch keinen verbindlichen Termin, zu dem der Bonus bezahltwerden muss.

Der 13. Monatslohn kann als Bestandteil in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden und ist in dem Fall verpflichtend zu bezahlen, in vielen Tarifverträgen ist er ebenfalls Bestandteil und damit rechtlich bindend, wenn ein Arbeitsvertrag auf deren Grundlage geschlossen wird. 

Die Höhe des 13. Monatslohn können Arbeitnehmende und Arbeitgebende individuell frei verhandeln oder sie kann durch den Tarifvertrag festgesetzt sein, in der Regel bewegt sie sich aber ungefähr bei der Summe eines Monatslohns (Brutto!). Wichtig zu beachten: Der 13. Monatslohn ist nicht steuerfrei, es gilt steuerlich als reguläre Lohnzahlung und entsprechend fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an.

Wer hat Anspruch auf den 13. Monatslohn?

Wie eingangs bereits beschrieben, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Arbeitgebernden, ein 13. Monatsgehalt zu gewähren. Wird aber ein solches vertraglich zugesichert, ist es unter allen Umständen auch zu bezahlen.

Ob es sich dabei um einen individuellen Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag handelt, ist nicht relevant. Darüber hinaus gibt es den Sonderfall der stillschweigenden Vertragsänderung. Dieser Fall kann eintreten, wenn der Arbeitgebende über längere Zeiträume regelmässig einen 13. Monatslohn entrichtet. Es kann dann davon ausgegangen werden, dass hier eine stillschweigende Vertragsänderung zu Gunsten des Arbeitnehmenden eingetreten ist, wodurch ein gesetzlicher Anspruch entsteht.

Die Summe des 13. Monatslohn können Sie theoretisch frei verhandeln, berechnet sich aber in der Regel am Bruttomonatslohn und wird dann zu einem bestimmten Satz (Häufig zu 100%) mit der Anzahl der betriebszugehörigen Monate (in der Regel zwölf) multipliziert, die Jahressumme dann wiederrum durch zwölf geteilt, so das Sie 1/12 des Jahresbruttoeinkommens ausbezahlt bekommen.

Haben Sie nicht die vollen zwölf Monate des Fiskaljahrs (Geschäftsjahr) im Unternehmen gearbeitet, steht Ihnen die Zahlung anteilig nach Betriebszugehörigkeit zu, also zum Beispiel bei sechs Monaten im Betrieb zu 50%. Es können vertraglich aber auch andere Regelungen getroffen werden.

Hier zeigen wir, wie man exemplarisch rechnet, um im Normalfall die Summe des 13. Monatslohns fest zu legen: Bruttojahresgehalt (zum Beispiel 12000 CHF) geteilt durch Monate der Betriebszugehörigkeit (zum Beispiel zwölf) ergibt gleich einen 13. Monatslohn von 1000 CHF.

Wichtig ist zu beachten, dass geleistete Überstunden nicht zu berechnen sind, Berechnungsgrundlage ist die Regelarbeitszeit laut Arbeitsvertrag. In der Regel werden Arbeitnehmende, die in Ihrem Arbeitsvertrag keinen festen Monatslohn vereinbart haben, sondern stündlich bezahlt werden, von den Zahlungen eines 13. Monatslohn ausgeschlossen.

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Wann wird der 13. Monatslohn ausbezahlt?

Es gibt keinen festen oder verbindlichen Termin, wann der 13. Monatslohn ausbezahlt wird oder werden muss. Er ist also je nach Vereinbarung jeder Zeit zahlbar und keinen rechtlichen Bestimmungen unterworfen. Spätestens imDezembermuss die Zahlung für das zurückliegende Fiskaljahrallerdings erfolgen.

Da der 13. Monatslohn in der Praxis häufig im Dezember mit dem regulären Lohn ausbezahlt wird, spricht der Volksmund mitunter auch von „Weihnachtsgeld“, wenn er über den 13. Monatslohn spricht (wobei es sich beim klassischen Weihnachtsgeld häufig eher um Gratifikationen handelt).

Es ist ebenfalls möglich das 13. Monatsgeld auf mehrere Zahlungen aufzuteilen, in der Praxis in dem Fall häufig als eine Teilzahlung im Dezemberund eine Teilzahlung im Sommer, oft im Juli, daher auch unter dem Namen „Urlaubsgeld“ bekannt.

Was ist der Unterschied zwischen 13. Monatslohn, Gratifikation, Bonus?

Der 13. Monatslohn ist keine Gratifikation, sondern eine Sondervergütung. Eine Gratifikation ist eine freiwillige Sonderzahlung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann, wie zum Beispiel ein erfolgreiches Geschäftsjahr.

Gratifikationen können auch an den individuellen Erfolg eines Mitarbeitenden oder eines Teams gebunden sein. Eine Gratifikation ist also immer freiwillig, während der 13. Monatslohn eine Lohnvergütung ist und damit, wenn einmal vereinbart, zwingend zu zahlen ist. Der Begriff „Bonus ist ein Sammelbegriff für verschiedene Zahlungen, die sowohl eine Gratifikation (freiwillig) oder eine Lohnzahlung (unfreiwillig) meinen können oder auch einen Mix aus Beidem.

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Darf 13. Monatslohn, Gratifikation, Bonus gestrichen werden?

Der 13. Monatslohn darf nicht gestrichen, vorenthalten oder zurückgehalten werden, er ist nicht an die individuelle Leistung oder den Erfolg des Unternehmens gebunden. Wenn der 13. Monatslohn nicht mehr bezahlt werden soll, ist eine Vertragsänderung mit beidseitiger Zustimmung erforderlich.

Es können auch keine Krankheitstage oder der gesetzliche Urlaub vom 13. Monatslohn runtergerechnet und damit anteilig von der Zahlung abgezogen werden oder die Zahlung wegen eines Arbeitgebendenwechsel im Geschäftsjahr verweigert werden.

Wichtig zu wissen: Der 13. Monatslohn richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Regelarbeitszeit, geleistete Überstunden sind zur Ermittlung der Summe nicht zu berechnenGratifikationen sind freiwillige Zahlungen und können daher immer und ohne Nennung von Gründen gemindert, verzögert oder gestrichen werden. Das liegt alleine im Ermessen des Arbeitgebenden.

Bei Bonuszahlungen kommt es auf den Charakter der Zahlung an, je nachdem, ob es sich um eine Gratifikation (Art. 322d Schweizer Obligationsrecht), Lohn (322 OR) oder um einen Anteil an einem Geschäftsergebnis nach Paragraph 322a (OR) handelt, sind Zahlungen rechtlich bindend oder freiwillig.

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Autor: Piero Papis

Piero ist ein Experte für digitales Marketing und E-Commerce. Er ist spezialisiert auf SEO (Organic Search) sowie auf alles, was mit CRM und E-Commerce zu tun hat.

Er ist der digitale Verantwortliche für die Google-Werbung bei Swiss21 sowie für den gesamten Online-Auftritt. Wenn Sie auf diesem Artikel landen, ist das wahrscheinlich Piero zu verdanken!

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