Das perfekte Kündigungsschreiben
Das perfekte Kündigungsschreiben
Die neue Herausforderung oder das Sabbatjahr stehen vor der Tür, doch bevor es los gehen kann, ist noch eine Hürde zu überschreiten: Die Kündigung beim alten Arbeitgebenden.
Beim Kündigungsschreiben gilt es einiges zu beachten. Hier finden Sie detailliert, wie sie Ihr Arbeitsverhältnis gemässder geltenden Gesetzeslage akkurat beenden, was in ein Kündigungsschreiben reingehört und was besser nicht.
Wie schreibe ich eine Kündigung richtig?
Grundsätzlich haben sowohl der Arbeitnehmende, als auch der Arbeitgebende das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Eine Kündigung kann hierbei im gegenseitigen Einvernehmenerfolgen, oder auch einseitig durch einen der Vertragspartner. Der Ton sollte in jedem Fall höflich gehalten sein und Respekt für den Arbeitgebenden ausdrücken, ohne dabei die Klarheit der Aussage zu verlieren. Ist eine Kündigung nur angedeutet, handelt es sich de facto nicht um eine rechtswirksame Kündigung.
Ausserdem handelt es sich bei einem Kündigungsschreiben um einen Geschäftsbrief. Es ist daher wichtig, seriöse Formulierungen zu wählen. Das Schreiben ist zur eigenen Absicherung postalisch zu versenden, bevorzugt per Einschreiben, da es hierdurch einen Sendungsnachweis gibt.
Diese Bestandteile muss eine Kündigung unbedingt enthalten
Um das Arbeitsverhältnis rechtmässig zu beenden, muss ein Kündigungsschreiben zwingend folgende Punkte beinhalten:
- Die konkreten und genauen persönlichen Angaben (Name und Adresse) des Arbeitnehmenden, sowie die des Arbeitgebenden.
- Angaben zum Arbeitsvertrag, der aufgelöst werden soll (Arbeitsvertag vom TT.MM.JJJJ).
- Datum des Inkrafttretens der Kündigung (Gemäss der vertraglich vereinbarten Fristen, kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum TT.MM.JJJJ). In der Regel wird ein Arbeitsvertrag zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats beendet.
- Das jeweilige Datum, an dem die Kündigung aufgesetzt wurde und Ihre Unterschrift.
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Wie schreibe ich eine Kündigung Schweiz?
Die Schweiz unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht signifikant von den internationalen Richtlinien. Erwähnenswert ist aber, dass in der Schweiz, abweichend zum Beispiel von Deutschland, eine Kündigung auch mündlich ausgesprochen werden kann und nicht zwingend schriftlich erfolgen muss.
Aufgrund des Mangels an Beweisbarkeit einer mündlichen Kündigung, ist die Schriftform aber dennoch empfehlenswert.
Wie sieht die Vorbereitung auf eine Kündigung aus?
Zu allererst sollten Sie sich natürlich sicher sein, dass Sie das Arbeitsverhältnis wirklich beenden möchten, denn eine Kündigung ist rechtswirksam und lässt sich so einfach nicht mehr rückgängig machen. Hierfür empfiehlt sich, eine Pro und Contra Liste anzufertigen und die Beweggründe der Kündigung noch einmal zu überprüfen. Ausserdem bietet sich an, bereits vorab einen neuen Job (mit unterschriebenem Arbeitsvertrag) oder einen abweichenden Plan in Aussicht zu haben, um nicht in einen unfreiwilligen, unbezahlten Urlaub gehen zu müssen.
Steht die Entscheidung fest, ist es immer fairer, das persönliche Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten zu suchen und die Entscheidung offen zu kommunizieren. Sie müssen sich dabei nicht rechtfertigen oder erklären, aber ehrliche Worte sind einem unsauberen Ausscheiden immer vorzuziehen. Dies kann auch erheblichen Einfluss auf die Bewertung Ihrer Arbeitsleistung haben und ein positives Arbeitszeugnis dient nicht nur als Beweis, dass Sie freiwillig den Arbeitsplatz gewechselt haben und nicht entlassen oder gefeuert wurden. Es ist auch ein Türöffner für Ihre berufliche Zukunft.
Sie sollten ausserdem realistisch einschätzen, welche laufenden Projekte und vereinbarten Aufgaben Sie bis zum tatsächlichen Ausscheiden im Unternehmen noch beenden können und wollen und keinen Scherbenhaufen hinterlassen. Hierbei geht es weniger um Ihren alten Arbeitgebenden, denn um Ihren guten Ruf und den Respekt gegenüber Kundinnen und Kunden, den Kolleginnen und Kollegen und der Firma.
Auf welches Datum muss ich kündigen?
- Die ordentliche und fristgemässe Kündigung
- Die ausserordentliche, fristlose, Kündigung
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Was schreibe ich in meine Kündigung?
Wie oben aufgeführt, gibt es bestimmte Bestandteile, die eine Kündigung zwingend enthalten muss.
Bei einer fristgerechten Kündigung ist es nicht erforderlich einen Kündigungsgrund zu nennen, Sie können diesem dem Arbeitgebenden vorenthalten, eine Begründung kann vom Arbeitgebenden aber angefordert werden.
Im Kündigungsschreiben ist die Höflichkeitsform zu wählen, auch wenn Sie mit dem Arbeitgebenden per Du sein sollten. Es empfiehlt sich ebenfalls um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.
Vorlage Kündigungsschreiben?
Fabian ist Experte für digitales Marketing und Personalmanagement. Er hat seinen Master an der Universität Bern im Bereich Business Administration gemacht.
Er ist für das operative Marketing bei Swiss21 verantwortlich und betreut die verschiedenen sozialen Netzwerke und die Community. Zudem trägt er zur Entwicklung der Marke bei.
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