Überstunden und Überzeit in der Schweiz – einfach erklärt für KMU
Aktualisiert: 20. April 2026
Überstunden gehören in vielen KMU zum Alltag. Wenn viel Arbeit anfällt, bleiben Mitarbeitende länger. Doch es stellen sich Fragen: Müssen Überstunden bezahlt werden? Darf ein Zuschlag ausgeschlossen werden? Was ist der Unterschied zur Überzeit? Und was gilt für Kadermitarbeitende? Gerade kleinere Betriebe ohne HR sind hier oft unsicher. Die gute Nachricht: Die Regeln sind klar. Ich zeige Ihnen aus unserer Treuhand-Praxis, worauf Sie achten sollten und wie Sie Überstunden korrekt und unkompliziert regeln.
Grundlagen: Was sind Überstunden – und was ist Überzeit?
Was sind Überstunden?
Von Überstunden spricht man, wenn Mitarbeitende mehr arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Beispiel: Im Vertrag stehen 42 Stunden pro Woche. Gearbeitet wurden 45 Stunden. Drei Stunden sind somit Überstunden. Wichtig: Solange diese Mehrarbeit unter der gesetzlichen Höchstarbeitszeit bleibt, spricht man von Überstunden – nicht von Überzeit.
Gesetzliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz (Art. 9 Abs. 1)
Gemäss dem Art. 9 Abs 1. Arbeitsgesetz (ArG) gelten die folgenden Höchstarbeitszeiten nach Berufsgruppen:
45 Stunden pro Woche – gelten für:
- Büroangestellte
- Technische Angestellte
- Kaufmännische Berufe
- Industriepersonal (inkl. Produktion)
50 Stunden pro Woche – gelten für:
- Handwerksbetriebe
- Baugewerbe
- Detailhandel
- Gastronomie
- Transport / Logistik
- Landwirtschaft
- Übrige Dienstleistungsbetriebe
Überstunden vs. Überzeit – der zentrale Unterschied
In der Praxis werden Überstunden und Überzeit ständig verwechselt. Für Unternehmen ist der Unterschied aber wichtig – vor allem wegen Kosten und gesetzlichen Vorgaben. Überstunden sind die Stunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Von Überzeit spricht man erst, wenn zusätzlich die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45 bzw. 50 Std. pro Woche) überschritten wird. Alles, was darüber liegt, gilt als Überzeit. Und hier wird es für Betriebe relevant: Überzeit ist gesetzlich strenger geregelt, muss in der Regel mit Zuschlag entschädigt werden und ist nur begrenzt erlaubt. Darum lohnt es sich, Überzeit möglichst zu vermeiden.
Überstunden: Rechte und Pflichten für KMU
Müssen Überstunden geleistet werden?
Grundsätzlich ja. Wenn der Betrieb sie braucht und sie zumutbar sind, müssen Mitarbeitende Überstunden leisten. Natürlich nur, solange Gesundheit und Privatleben nicht übermässig belastet werden. Überstunden sind im Obligationenrecht (OR) geregelt, nicht im ArG. Massgebend ist: Art. 321c OR. Dort steht vereinfacht: «Überstunden müssen geleistet werden, wenn sie notwendig und zumutbar sind».
Wie werden Überstunden entschädigt?
Wie Überstunden entschädigt werden, ist klar geregelt. In der Praxis gibt es dafür drei Möglichkeiten:
1. Auszahlung
Standard: Lohn + 25-%-Zuschlag
2. Freizeit (Kompensation)
1 Stunde Überzeit = 1 Stunde frei
Nur mit Einverständnis des Mitarbeitenden
3. Vertraglich wegbedungen
Der Zuschlag kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Das ist in KMU sehr verbreitet. Wichtig: Das gilt nur für Überstunden – nicht automatisch für Überzeit.
Kann der Zuschlag bei Überstunden ausgeschlossen werden?
Ja, der Zuschlag kann unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Gemäss Art. 321c OR ist es möglich, den 25-%-Zuschlag für Überstunden schriftlich wegzubedingen – zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in einem Reglement. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Überstunden, nicht für Überzeit.
Spielt es eine Rolle, ob Überstunden „verordnet“ wurden?
Diese Frage taucht in der Praxis sehr häufig auf. Für die Entschädigung – insbesondere für einen allfälligen Zuschlag – ist aber nicht allein entscheidend, ob Überstunden ausdrücklich angeordnet wurden. Wichtiger ist, ob sie betrieblich notwendig waren oder vom Arbeitgeber akzeptiert wurden. Überstunden sind in der Regel entschädigungspflichtig, wenn sie:
- angeordnet wurden
- aus betrieblicher Notwendigkeit entstanden sind
- vom Arbeitgeber stillschweigend geduldet wurden
Beispiele aus der Praxis
| Situation | Entschädigung |
|---|---|
| Chef ordnet Mehrarbeit an | Ja |
| Hohe Arbeitslast – Mitarbeitende bleiben länger | Ja |
| Arbeitgeber weiss davon und greift nicht ein | Ja |
| Mitarbeitende arbeiten freiwillig ohne Notwendigkeit | Eher nein |
Aus unserer Praxis zeigt sich: Entscheidend ist weniger die Anordnung, sondern ob die Mehrarbeit aus Sicht des Betriebs erforderlich war.
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Überzeit: Entstehung und Entschädigung
Bei Überzeit ist das Gesetz deutlich strenger als bei Überstunden. Sobald die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird, greifen zwingende Vorschriften aus dem Arbeitsgesetz. Überzeit muss in der Regel mit mindestens 25-%-Zuschlag entschädigt werden. Es gelten gesetzliche Höchstgrenzen pro Jahr, wie viel Überzeit überhaupt geleistet werden darf. Eine Auszahlung ist teilweise zwingend und kann nicht einfach vertraglich ausgeschlossen werden. Für Unternehmen wird Überzeit damit schnell teurer und administrativ aufwendiger als normale Überstunden. Deshalb lohnt es sich in der Praxis, Überzeit möglichst zu vermeiden und Arbeitszeiten frühzeitig zu steuern.
Was gilt bei Überstunden und Überzeit bei Jahresarbeitszeit?
Auch wenn im Betrieb mit Jahresarbeitszeit gearbeitet wird, gilt die Unterscheidung zwischen Überstunden und Überzeit weiterhin. Überstunden entstehen, wenn am Jahresende mehr Stunden gearbeitet wurden als vertraglich vereinbart. Entscheidend ist also der Jahressaldo. Überzeit richtet sich hingegen nicht nach dem Jahr, sondern nach der einzelnen Woche. Sobald die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird, entsteht Überzeit – unabhängig davon, ob sich Plus- und Minusstunden übers Jahr ausgleichen.
Spezialfall Kader
Bei Kadermitarbeitenden werden Überstunden oft mit dem Lohn abgegolten und nicht separat ausbezahlt, insbesondere wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Aber: dies gilt nur bei tatsächlicher Führungs- und Entscheidungsverantwortung und nicht allein aufgrund eines Teamleiter-Titels.
Fazit: So regeln KMU Überstunden korrekt und unkompliziert
Die meisten Probleme entstehen nicht wegen der Stunden, sondern wegen fehlender Regeln. Mein Praxistipp als Treuhandexperte:
- Überstundenregelung schriftlich festhalten
- Zeiterfassung führen
- Kompensationsfristen definieren
- Kadermitarbeitende sauber regeln
Das spart Diskussionen – und Geld. Überstunden sind normal, aber sie müssen korrekt geregelt sein. Wer klare Verträge und eine saubere Zeiterfassung hat, ist rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidet Konflikte mit Mitarbeitenden.
Adrian Wiget, aws treuhand ag
Die aws treuhand ag unter der Leitung von Adrian Wiget steht für moderne, digitale Treuhandlösungen. Als offizielle Swiss21 Digital Coaches unterstützt das Team Unternehmen dabei, Prozesse effizient und zukunftsorientiert aufzustellen. So sparen Kundinnen und Kunden Zeit und Kosten und können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Dieser Blogartikel dient nur zur allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt Swiss21 sowie die verfassende Person keine Gewähr und Haftung – soweit gesetzlich zulässig – für seinen Inhalt. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Bedarf empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen.
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